(Stand: 01.04.2018)
P L A T Z O R D N U N G
1. Spieler und Zuschauer sind verpflichtet, auf der gesamten Sportanlage für Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zu sorgen. Auf den Tennisplätzen ist das Rauchen verboten.
2. Die Platzanlage ist verschlossen zu halten. Jedes aktive Mitglied erhält einen Schlüssel für die Anlage. Tennisspieler, die ihre passive Mitgliedschaft erklären, haben unverzüglich die Schlüssel an den Abteilungsvorstand zurückzugeben.
3. Die Tennisplätze dürfen nur von aktiven Spielern betreten werden. Das Tragen von Tennisschuhen und Sportkleidung ist Pflicht.
4. Die Spielzeit erstreckt sich werktags von 08:00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit.
5. Die Platzanlage sowie die Duschen und Umkleideräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Die Anweisungen zur Platzpflege sind unbedingt zu beachten.
6. Der Aufenthalt von nicht spielberechtigten Kindern auf den Tennisplätzen ist untersagt. Für den Verein entfällt jegliche Haftung, wenn wegen Nichtbeachtung des Vorstehenden Unfälle mit Kindern entstehen.
7. Das an Platz 3 angrenzende Grundstück darf nicht betreten werden, auch nicht um z.B. fehlgeschlagene Bälle zurückzuholen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Spielsperre nach sich.
S P I E L O R D N U N G
A. Aktive Mitglieder
1. Spielberechtigt ist nur, wer seine gültige Spielmarke in ein Zeitfeld der Belegtafel gehängt hat.
2. Die Spielmarke wird nur ausgehändigt, sobald das Mitglied seinen sämtlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist.
3. Als Spielzeit gilt eine Zeitstunde und muss mit 2 Spielmarken belegt sein. Hängt nur eine Spielmarke im Feld, so hat jedes Mitglied das Recht, seine hinzuzufügen und Partner des Erstbelegers zu werden. Der Erstbeleger muss den Partner akzeptieren. Will er dies nicht, verliert er das Spielrecht für diese Spielzeit.
4. Es ist nicht erlaubt, sich mit anderen Spielmarken vorzuhängen und diese dann später auszutauschen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Spielmarken schräg zu hängen, um so die Stunde nur mit einer Marke zu belegen. Angebrachte Spielmarken dürfen grundsätzlich nicht entfernt werden.
5. Erscheint ein Spieler später als 10 Minuten nach der belegten Spielzeit, verliert er sein Spielrecht.
6. Eine Spielmarke darf erst nach Ende der Spielzeit von dem Mitglied selbst zur erneuten Platzbelegung umgehängt werden.
7. Der Abteilungsvorstand hat das Recht, für Turniere, Forderungsspiele und zur Platzpflege Spielzeiten zu belegen. Diese Zeiten müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden.
8. Wer ohne oder mit falscher Spielmarke spielt oder sonst wie versucht, die Spielordnung zu umgehen, wird mit einer sofortigen Platzsperre von 4 Wochen belegt. Im Wiederholungsfalle kann ein Ausschluss ausgesprochen werden.
9. Bei Spielzeitüberschreitungen wegen Nichtbelegung der Folgestunde sind die Spieler verpflichtet, ihre Spielmarken an der Belegtafel im Zeitfeld umzuhängen.
10. Spielmarken dürfen frühestens 120 Stunden (5 Tage) vor dem Spieltermin auf dem Belegfeld der Belegtafel platziert werden.
11. Unmittelbar nach dem Spielen muss das Belegfeld auf der Belegtafel wieder geräumt werden.
12. Sollte wegen schlechtem Wetter nicht gespielt werden, sind die Marken spätestens am nächsten Tag abzuhängen.
13. Anordnungen des Abteilungsvorstandes und des Platzwartes sind Folge zu leisten.
B. Spielen mit Gästen/Trainerstunden
1. Aktive Mitglieder der Tennisabteilung können von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen ganztägig mit Gästen spielen. Das Vorausbelegen eines Platzes mit Gästen außerhalb der o.a. Zeiten ist nicht zulässig.
2. Mitglieder der TURNERSCHAFT STEINHEIM haben hierfür eine Gastmarke zum ermäßigten Preis, Nichtmitglieder eine Gastmarke ohne Ermäßigung zu erwerben.
3. Gastmarken sind mit Name, Datum und Uhrzeit ausgefüllt im entsprechenden Zeitfeld zu platzieren.
4. Bei Inanspruchnahme von Trainerstunden mit vom Verein zugelassenen Trainern sind die Trainermarke und die eigene Spielmarke an der Belegtafel zu platzieren.
5. Ausnahmen kann nur der Abteilungsvorstand genehmigen.
C. Regelung für Kinder und Jugendliche
1. Kinder bis 14 Jahre sind von Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 17:.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig spielberechtigt.
2. Jugendliche von 14 -16 Jahren sind zusammen mit aktiv spielberechtigten Erwachsenen nach vorheriger Absprache jederzeit spielberechtigt. Alleiniges Vorhängen eines Jugendlichen ist jedoch nicht zulässig.
3. Jugendliche ab 16 Jahren werden in der Spielordnung wie aktiv spielberechtigte Erwachsene behandelt.
4. Ausnahmen sowie das Belegen für Trainerstunden für Jugendliche genehmigt nur der Abteilungsvorstand.
A R B E I T S D I E N S T
1. Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung ab 17 Jahre (Stichtag: 31.03.) hat jährlich auf der Tennisanlage einen Arbeitsdienst von 3 Stunden abzuleisten.
2. Mitglieder, die dem angesetzten Arbeitsdienst fernbleiben, müssen pro nicht geleistete Arbeitsstunde 25,- Euro zahlen.
3. Die geleisteten Arbeitsstunden sind in die neben der Rangliste ausliegenden Arbeitsblätter einzutragen und in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen. Es wird empfohlen, für die eigenen Unterlagen ein Duplikat des Nachweises zu erstellen. So können am Jahresende Unklarheiten leichter bereinigt werden.
4. Vorstandsmitglieder der Turnerschaft Steinheim (Hauptverein, Tennisabteilung, Turnabteilung, Handballabteilung) sind von Arbeitsstunden auf der Tennisanlage befreit.
Diese Platz- und Spielordnung kann auf Beschluss des Abteilungsvorstandes geändert, ergänzt oder vollständig neu gefasst werden.